Anträge bei Krankenkassen
Messie-Syndrom Selbsthilfegruppen können bei den Krankenkassen vor Ort Anträge auf finanzielle Selbsthilfeförderung stellen.
Es gibt zwei verschiedene Möglichkeiten:
Projektförderantrag
Für zeitlich begrenzte Projekte
(z.B. Teilnahme oder Veranstaltung an einer Tagung, Druck von Flyern, u.s.w.)
können
Anträge auf Projektförderung bei den einzelnen Krankenkassen (z.B. AOK, DAK, TKK,
BKK) vor Ort gestellt werden.
Der Antrag muss vor dem Projektdatum abgegeben worden sein.
Es ist unabhängig davon, ob ein Gruppenmitglied bei dieser Krankenkasse
versichert ist.
Pauschale Förderung
Für die laufende Kosten der
Selbsthilfegruppe (z.B. Raummiete, Kopien, Website, Telefon, Fax, Fachliteratur,
und andere Sachkosten)
können Anträge auf Pauschalförderung bei den Krankenkassen gestellt werden.
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