Anträge bei Krankenkassen

 

Messie-Syndrom Selbsthilfegruppen können bei den Krankenkassen vor Ort Anträge auf finanzielle Selbsthilfeförderung stellen.

 

Es gibt zwei verschiedene Möglichkeiten:

Projektförderantrag

Für zeitlich begrenzte Projekte (z.B. Teilnahme oder Veranstaltung an einer Tagung, Druck von Flyern, u.s.w.) können
Anträge auf Projektförderung bei den einzelnen Krankenkassen (z.B. AOK, DAK, TKK, BKK) vor Ort gestellt werden.
Der Antrag muss vor dem Projektdatum abgegeben worden sein.
Es ist unabhängig davon, ob ein Gruppenmitglied bei dieser Krankenkasse versichert ist.

Projektförderantrag hier

 

Pauschale Förderung

Für die laufende Kosten der Selbsthilfegruppe (z.B. Raummiete, Kopien, Website, Telefon, Fax, Fachliteratur, und andere Sachkosten)
können Anträge auf Pauschalförderung bei den Krankenkassen gestellt werden.

 

 

 

 

 

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