Urteile und Recht
Auf dieser Seite finden Sie Urteile
zu Themen, die für Messies interessant sind. Falls Sie Informationen
zu Urteilen haben, die nicht auf dieser Seite enthalten sind, sind wir dankbar
für die Zusendung.
*****************************************************************************************************************************************
Was kann man bei einer
Zwangsräumung tun?
Viele verschuldete Mieter ignorieren Mahnungen sowie Vorladungen (aus Angst)
und riskieren so eine Zwangsräumung.
Nach dem Gesetz muss der Antrag auf Gewährung einer Räumungsfrist bis zur
letzten mündlichen Verhandlung.
Hilfe verspricht in wenigen Ausnahmefällen Paragraf 765a ZPO. Danach kann der
betroffene Mieter beim Vollstreckungsgericht
beantragen, die angedroht Zwangsräumung aufzuheben, zu untersagen oder
einstweilen einzustellen, wenn sie wegen ganz besonderer Umstände für den Mieter
eine Härte bedeutet. Ob das so ist, muss der Mieter in seinem
Räumungsschutzantrag konkret darlegen und notfalls eidesstattlich versichern.
Gleichzeitig muss er dasselbe dem vor der Tür stehenden Gerichtsvollzieher
ebenso konkret darlegen, damit dieser wenigstens die Räumung so lange
verschiebt, bis das Gericht über den Antrag entschieden hat.
(Autor Rechtsanwalt Ferdinand Klasen aus Berliner Zeitung vom 2./3.12.06)
Schuhe, Kleidung, Schirme und
Mobilar gehören nicht ins Treppenhaus.
Und ein Flur ist nicht dazu gedacht, dem Einzelnen mehr Platz zu verschaffen,
als er in seiner Wohnung zur Verfügung hat.
In diesem Fall hatte eine Frau, die im zweiten Stock einer Wohnanlage lebt, ihre
Garderobe neben der Eingangstür angebracht.
Zudem stellte sie dort zeitweise einen Kleiderschrank, eine Kommode und einen
Schirmständer ab. (aus Berliner Zeitung vom 2./3.12.06)
(OLG München Aktenzeichen: 34 Wx 160/05)
Unaufgeräumte Wohnung berechtigt
den Vermieter nicht zu wiederholten Wohnungsbesichtigung
Allein ein schlecht dekorierter Zustand oder eine unaufgeräumte Wohnung
berechtigen den Vermieter nicht zu wiederholten Wohnungsbesichtigungen. Dem
MIeter ist es gestattet, seine Wohnung nach eigenem Geschmack zu möblieren, zu
nutzen
und zu gestalten. Durch eine bloße Unordnung droht der Wohnung kein Schaden.
(AG Frankfurt Aktenzeichen: 33 C 2515/97 - 67)
(AG Wiesbaden Aktenzeichen: 92 C 5387/96 - 13)
Kopien von Krankenunterlagen
Patienten haben Anspruch auf Kopien ihrer Krankenunterlagen. Doch nicht
immer erkennen Ärzte oder Krankenhäuser das an.
Daher sollten Betroffene auf der Herausgabe ihrer Akten bestehen. Notfalls hilft
meist eine schriftliche Terminsetzung, gelegentlich
ist aber auch schon das Einschalten eines Rechtsanwalts nötig gewesen. Besteht
Verdacht auf Behandlungsfehler, sind die
Aufzeichnungen Grundlage für die Beurteilung des Falls. Ärzte haben die Pflicht,
für jeden Patienten eine Krankenakte zu führen
und diese zehn Jahre lang aufzubewahren. Sinnvoll ist es deshalb, in
regelmäßigen Abständen Kopien davon anzufordern. - dpa
Wir können keine Gewähr für die Richtigkeit der Angaben übernehmen.