Selbstverpflichtung
Selbstverpflichtung der Messie-Selbsthilfegruppen
für die Kooperation mit Organisationen, Verbänden und Wirtschaftsunternehmen
insbesondere Unternehmen der pharmazeutischen Industrie, Verlagen und den
Unternehmen, die betroffene Messies als Zielgruppe ihrer wirtschaftlichen
Interessen sehen und verfolgen.
Präambel
Die Messie-Selbsthilfegruppen,
-Angehörigengruppen und -Selbsthilfeorganisationen (Bundesgeschäftsstelle und
Landesverbände) die diese Selbstverpflichtung mittragen und unterschreiben,
bilden den freiwilligen Zusammenschluss das MESSIE-FORUM für die Zusammenarbeit
mit den unterschiedlichsten Organisationen.
Um die Arbeit in den
Messie-Selbsthilfegruppen und -Organisationen sachgerecht wahrnehmen zu können,
ist es für die Mitglieder unabdingbar, ihre Neutralität und Unabhängigkeit
strikt zu wahren.
Auf der Basis ihrer Neutralität
und Unabhängigkeit streben die Mitglieder der Messie-Selbsthilfeorganisationen
(hierbei sind alle gemeint, die in der Messie-Selbsthilfe tätig sind: die
Messie-Selbsthilfegruppen, der Landesverband und die Bundesgeschäftsstelle) eine
partnerschaftliche Zusammenarbeit mit den übrigen Akteuren im
Selbsthilfebereich, Gesundheitswesen, Behörden, Wissenschaft und auch
Unternehmen an. Sie begrüßen das Interesse dieser Organisationen an einer
solchen Zusammenarbeit.
Die nachstehenden Leitsätze
gelten sowohl für das MESSIE-FORUM als einen übergreifenden Zusammenschluss der
Messie-Selbsthilfeorganisationen und den jeweiligen Partner aus den anderen
Organisationen.
- Allgemeine Grundsätze
- Die beigetretenen Mitglieder des
MESSIE-FORUM richten ihre Arbeit ausschließlich an den Erfordernissen und
Interessen der von dem Messie-Syndrom Betroffenen und deren Angehörigen aus.
Sie wollen die Selbstbestimmung dieser Menschen fördern. Bei der Kooperation
mit Wirtschaftsunternehmen kann es daher nicht darum gehen, vornehmlich die
Erwartungen
Dritter zu erfüllen, nur um beispielsweise Zuwendungen zu erhalten.
- Die Kooperation zwischen den beigetretenden
Mitgliedern der Messie-Selbsthilfe und Wirtschaftsunternehmen muss mit den
satzungsgemäßen Zielen und Aufgaben der Selbsthilfeorganisation im Einklang
stehen und diesen dienen und darf nicht die Gemeinnützigkeit der Selbsthilfe
gefährden oder gar ausschließen.
- In allen Bereichen der Zusammenarbeit muss
die Selbsthilfe die volle Kontrolle über die Inhalte der Arbeit behalten und
unabhängig bleiben.
- Jedwede Zusammenarbeit und Unterstützung
durch Wirtschaftsunternehmen, insbesondere der Pharmabranche, von Verlagen
und Aufräumfirmen und eventuell auch andere Unternehmen (Firmen, die Messies
als Zielgruppe ihres wirtschaftlichen Interesses haben), ist im Bestreben
nach Transparenz zu behandeln, um die Neutralität und Unabhängigkeit der
Selbsthilfeorganisation auch insoweit sicherzustellen.
- Information und
inhaltliche Neutralität
- In Kooperation mit der Pharmaindustrie,
Anbietern von Hilfsdiensten mit wirtschaftlichen Interessen und Verlagen,
die Produkte für diese Personengruppe herstellt, ist auf eine eindeutige
Trennung zwischen Produktwerbung des Unternehmens, Empfehlung der
Selbsthilfeorganisationen und Informationen der Selbsthilfeorganisationen zu
achten.
- Die Selbsthilfeorganisation wirbt nicht für
Produkte oder Dienstleistungen und beteiligt sich auch nicht an deren
Produktwerbung und Werbung für Dienstleistungen, wenn diese mit
wirtschaftlichen Interesse im Zusammenhang stehen.
- Die Selbsthilfeorganisation gibt
grundsätzlich weder Empfehlungen für einzelne Medikamente,
Medikamentengruppen oder Empfehlungen für bestimmte Therapien oder
diagnostische Verfahren. Es ist die Abgabe einer Empfehlung jedoch dann
denkbar, wenn diese auf Bewertungsergebnisse durch Messie - Experten beruht.
Verlautbarungen von Wirtschaftsunternehmen werden hingegen kenntlich gemacht
sowie nicht unkommentiert und einseitig weitergegeben.
- Die Selbsthilfeorganisation sieht es
übrigens als ihre Pflicht an, über die Erfahrungen von Betroffenen mit
Medikamenten, Therapien und Klink - Erfahrungen und diagnostischen Verfahren
zu informieren. Entsprechendes gilt für die Information über
Dienstleistungsangeboten von Firmen und über neue Entwicklung im Bereich der
Prävention, Kuration und Rehabilitation.
- Die Selbsthilfeorganisation ist in ihrer
fachlichen Arbeit unabhängig und nicht an medizinische Fachrichtungen
gebunden. Sie steht auch anderen Methoden und Therapierichtungen offen
gegenüber.
- Kommunikationsrechte
- Die Selbsthilfeorganisation kann ggf. den
sie unterstützenden Unternehmen und Organisationen im Rahmen der
abgeschlossenen Vereinbarungen Kommunikationsrechte gewähren, wie z. B. das
Recht der Logo-Verwendung. Davon ausgeschlossen ist jedoch die unmittelbare
oder mittelbare Bewerbung von Produkten oder Dienstleistungen. (Hierbei ist
zu beachten, dass sich die Logoverwendung eines Wirtschaftunternehmens, für
die Selbsthilfeorganisation von Anfang an verbietet, da zwangsläufig mit
diesem Logo Werbung gemacht wird.) Ausgeschlossen ist insbesondere eine
Vereinbarung, wonach von einer Homepage der Selbsthilfeorganisation durch
einen Link auf das Logo eines Wirtschaftsunternehmens umgeschaltet werden
kann.
- Eine Verwendung des Logos und des Namens der
Selbsthilfeorganisation darf nur mit ausdrücklicher Zustimmung der
Selbsthilfeorganisation erfolgen. Das Logo muss dann originalgetreu
verwendet werden. Abweichungen, Nachbildungen oder Änderungen sind nicht
zulässig.
- Die Selbsthilfeorganisation kann ggf. den
sie unterstützenden Unternehmen das Recht gewähren, den Abdruck des Logos
und/oder des Unternehmens in Publikationen oder auf Plakaten der
Selbsthilfeorganisation zu verlangen, soweit dieses ohne besondere
Hervorhebung erfolgt.
- Zuwendungen
- Die Selbsthilfeorganisation nimmt
finanzielle Zuwendungen von Privatpersonen, Firmen, der öffentlichen Hand
und den Krankenkassen entgegen. Auch die Unterstützung durch die
Pharmazeutische Industrie ist möglich. Dabei wird die
Selbsthilfeorganisation vermeiden, in Abhängigkeit von einem bestimmten
Unternehmen oder von einer bestimmten Person zu geraten. Die
Selbsthilfeorganisation achtet bei der Förderung durch
Wirtschaftsunternehmen und Privatpersonen insbesondere darauf, dass eine
Beendigung der Unterstützung niemals den Fortbestand und die inhaltliche
Arbeit der Selbsthilfeorganisation gefährden kann.
- Die Selbsthilfeorganisation trifft ggf. auch
Sponsoring-Vereinbarungen mit Wirtschaftsunternehmen. Unter Sponsoring ist
dabei die Gewährung von Geld oder geldwerten Vorteilen durch Unternehmen zur
Förderung zu verstehen, wenn damit eigene unternehmensbezogene Ziele der
Öffentlichkeitsarbeit des Unternehmens verfolgt werden. Die
Selbsthilfeorganisation sichert ihre Unabhängigkeit gegenüber Sponsoren
dadurch ab, dass Sponsoring-Vereinbarungen, die Zuwendung in jedwedem Umfang
zum Gegenstand haben, schriftlich fixiert und die Zuwendungen transparent
gemacht werden (veröffentlicht werden).
- Die Selbsthilfeorganisation bietet den
unterstützenden Firmen an, die im Rahmen der geschlossenen Vereinbarungen
erfolgten Zuwendungen öffentlich (z. B. auf der Homepage der
Selbsthilfeorganisation) zu dokumentieren
- Unterstützung der
Forschung
- Die Selbsthilfeorganisation der Messies
begrüßt Forschungsanstrengungen, die einer
Verbesserung der Situation der chronisch erkrankten Menschen dienen.
- Die Selbsthilfeorganisation ist
grundsätzlich bereit, sich mit ihrer Fachkompetenz an solchen
Forschungsprogrammen, insbesondere an klinischen Studien zu beteiligen,
sowie über solche Forschungsprogramme, insbesondere klinische Studien, zu
berichten, um über ihre Mitglieder (Messies - SHG´s) und Mitgliedsverbände
die Beteiligung von Probanden an den Forschungsprogrammen bzw. Studien zu
ermöglichen. Eine solche Unterstützung setzt jedoch voraus, dass die
Informationen über die Ergebnisse der Forschungsprogramme bzw. Studien sowie
die Information über das Forschungs- und Studiendesign gegenüber der
Selbsthilfeorganisation vollständig offengelegt werden. Des weiteren hält
die Selbsthilfeorganisation die Übernahme der Kosten für die genannte
Unterstützungsmaßnahme durch die betreffenden Anstalten (Universitäten),
Organisationen und Unternehmen für geboten.
- Die Selbsthilfeorganisation versucht
ihrerseits, im Interesse der Messies und deren Angehörigen auf die
Studiendesigns, Firmenpolitik, Produkteigenschaften,
Dienstleistungskonzepte, Marketing, etc. der unterschiedlichsten
Organisationen und Unternehmen Einfluss zu nehmen.
- Veranstaltungen
- Die Selbsthilfeorganisation trägt dafür
Sorge, dass auch bei von ihr organisierten und durchgeführten
Veranstaltungen stets die Neutralität und Unabhängigkeit gewahrt bleibt.
- Bei der Festlegung der Inhalte und bei der
Auswahl der Referenten achtet die Selbsthilfeorganisation besonders darauf,
dass die Sachverhalte objektiv dargestellt und behandelt werden. Dies
schließt eine einseitige Darstellung zu Gunsten eines bestimmten
Unternehmens, einer bestimmten Therapie oder eines bestimmten Produktes oder
eines bestimmten Dienstleistungskonzeptes grundsätzlich aus.
- Ist die Veranstaltung Teil einer
Sponsoringvereinbarung, dann trägt die Selbsthilfeorganisation der Messies
Sorge dafür, dass die behandelten Themenbereiche nicht allein von
Referenten, die bei dem jeweiligen Sponsor angestellt oder von dem
jeweiligen Sponsor finanziell abhängig sind (Honorare für die
schriftstellerische Tätigkeit, Honorare für Öffentlichkeitsarbeit und
Adressenweitergabe von Betroffenen oder Honorare für Beratungstätigkeiten
usw. usf.), behandelt werden.
Landesverband der Messies im norddeutschen Raum (Melano)
Adendorf, 01.06.2004
Grundlage für diese Selbstverpflichtung für die Messie-Selbsthilfeorganisationen
und -selbsthilfegruppen ist die Selbstverpflichtung der Mitglieder des FORUMs
chronisch kranker und behinderter Menschen im PARITÄTISCHEN
von Joachim Hagelskamp Behindertenhilfe Frankfurt, den 3. April
2003
www.messie-syndrom.de