Anträge und Formulare
Antrag Opferentschädigungsgesetz (OEG)
Versorgungsamt (Grad der Behinderung- GdB):
Antrag auf seelische und/oder körperliche Behinderung nach dem SGB IX (Rehabilitation und Teilhabe behinderter Menschen) ehemals Schwerbehindertengesetz.
Nähere Infos dazu bei der Bundesarbeitsgemeinschaft der Integrationsämter und Hauptfürsorgestellen (BIH)
unter www.integratonsaemter.de
Für Niedersachsen finden Sie den Antrag unter http://www.soziales.niedersachsen.de/master/C2104718_N7006225_L20_D0_I1740859.html
OEG (Opferentschädigungsgesetz):
Antrag nach dem OEG (Opferentschädigungsgesetz) bei Gewalttaten, u.a. sexueller Missbrauch
Weitere Infos zum Opferentschädigungsgesetz
Reha:
Eine Rehamaßnahme kann über den Rentenversicherungsträger (DRV) oder über die Krankenkasse beantragt werden.
Erwerbsminderungsrente:
Das Leistungsvermögen für Arbeiten auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt ist eingeschränkt, wenn Sie weniger als drei Stunden täglich arbeiten können. In diesem Fall steht Ihnen eine volle Erwerbsminderungsrente zu.
Können Sie noch mindestens drei, aber weniger als sechs Stunden pro Tagleistungsfähig sein, dann können Sie eine teilweise Erwerbsminderungsrente bekommen.
Voraussetzung für eine Erwerbsminderungsrente ist, dass vor Eintritt der Erwerbsminderung für mindestens 5 Jahre Beiträge gezahlt wurden, davon 3 Jahre mit Pflichtbeiträgen direkt in den letzten 5 Jahren vor Eintritt der Erwerbsminderung. Weitere Infos zur Erwerbsminderungsrentebei der Deutschen Rentenversicherung
Pflegestufe O für psychisch Kranke
Juristisches Informationssystem für die Bundesrepublik Deutschland unter www.juris.de
Anträge bei Krankenkassen
Messie-Syndrom Selbsthilfegruppen können bei den Krankenkassen vor Ort Anträge auf finanzielle Selbsthilfeförderung stellen.
Es gibt zwei verschiedene Möglichkeiten:
Projektförderantrag
Für zeitlich begrenzte Projekte (z.B. Teilnahme oderVeranstaltung an einer Tagung, Druck von Flyern, u.s.w.) können
Anträge auf Projektförderung bei den einzelnen Krankenkassen (z.B. AOK, DAK,TKK, BKK) vor Ort gestellt werden.
Der Antrag muss vor dem Projektdatum abgegeben worden sein.
Es ist unabhängig davon, ob ein Gruppenmitglied bei dieser Krankenkasseversichert ist.
Pauschale Förderung
Für die laufende Kosten der Selbsthilfegruppe (z.B.Raummiete, Kopien, Website, Telefon, Fax, Fachliteratur, und andere Sachkosten)
können Anträge auf Pauschalförderung bei den Krankenkassen gestellt werden.