Kontaktdaten:
Rathausweg 4,
21365 Adendorf (Lüneburg),
Tel. 04131-7207365

Unsere Rufnummern

Unsere Notfall­rufnummer
Frau Pinnow
Tel.: 0171 - 698 1994
Bitte benutzen Sie diese Nummer wirklich nur in dringenden Notfällen!

Für akute seelische Notfälle besteht jederzeit die Möglichkeit sich kostenfrei an die Telefonseelsorge unter der Telefonnummer
0800 - 111 0 111 oder
0800 - 111 0 222 zu wenden.

Anträge und Formulare

Antrag Opferentschädigungsgesetz (OEG)

 

Versorgungsamt (Grad der Behinderung- GdB):

Antrag auf seelische und/oder körperliche Behinderung nach dem SGB IX (Rehabilitation und Teilhabe behinderter Menschen) ehemals Schwerbehindertengesetz.
Nähere Infos dazu bei der Bundesarbeitsgemeinschaft der Integrationsämter und Hauptfürsorgestellen (BIH)
unter www.integratonsaemter.de

Für Niedersachsen finden Sie den Antrag unter http://www.soziales.niedersachsen.de/master/C2104718_N7006225_L20_D0_I1740859.html

OEG (Opferentschädigungsgesetz):

Antrag nach dem OEG (Opferentschädigungsgesetz) bei Gewalttaten, u.a. sexueller Missbrauch
Weitere Infos zum Opferentschädigungsgesetz

Reha:

Eine Rehamaßnahme kann über den Rentenversicherungsträger (DRV) oder über die Krankenkasse beantragt werden.

Erwerbsminderungsrente:

Das Leistungsvermögen für Arbeiten auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt ist eingeschränkt, wenn Sie weniger als drei Stunden täglich arbeiten können. In diesem Fall steht Ihnen eine volle Erwerbsminderungsrente zu.
Können Sie noch mindestens drei, aber weniger als sechs Stunden pro Tagleistungsfähig sein, dann können Sie eine teilweise Erwerbsminderungsrente bekommen.
Voraussetzung für eine Erwerbsminderungsrente ist, dass vor Eintritt der Erwerbsminderung für mindestens 5 Jahre Beiträge gezahlt wurden, davon 3 Jahre mit Pflichtbeiträgen direkt in den letzten 5 Jahren vor Eintritt der Erwerbsminderung. Weitere Infos zur Erwerbsminderungsrentebei der Deutschen Rentenversicherung

Pflegestufe O für psychisch Kranke

Juristisches Informationssystem für die Bundesrepublik Deutschland unter www.juris.de

 

Anträge bei Krankenkassen

Messie-Syndrom Selbsthilfegruppen können bei den Krankenkassen vor Ort Anträge auf finanzielle Selbsthilfeförderung stellen.

Es gibt zwei verschiedene Möglichkeiten:

Projektförderantrag

Für zeitlich begrenzte Projekte (z.B. Teilnahme oderVeranstaltung an einer Tagung, Druck von Flyern, u.s.w.) können
Anträge auf Projektförderung bei den einzelnen Krankenkassen (z.B. AOK, DAK,TKK, BKK) vor Ort gestellt werden.
Der Antrag muss vor dem Projektdatum abgegeben worden sein.
Es ist unabhängig davon, ob ein Gruppenmitglied bei dieser Krankenkasseversichert ist.

Projektförderantrag hier

Pauschale Förderung

Für die laufende Kosten der Selbsthilfegruppe (z.B.Raummiete, Kopien, Website, Telefon, Fax, Fachliteratur, und andere Sachkosten)
können Anträge auf Pauschalförderung bei den Krankenkassen gestellt werden.